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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Flensburg e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

  • Anmeldeverfahren
  • Teilnahmevoraussetzungen
  • Teilnehmerbeitrag und Zahlungsweise
  • Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
  • Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
  • Lehrgangsänderungen
  • Fahrtkostenzuschuss

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online oder schriftlich mittels Anmeldeformular möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder auf dem (Papier-)Anmeldeformular wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Das Anmeldeformular kann als pdf-Datei hier abgerufen werden.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter den angegebenen Adressen per Fax, Post oder E-Mail an die Gliederung zu senden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden!

DLRG Flensburg e.V.
Postfach 1444
24904 Flensburg
Fax:     0461 / 90 91 82
E-Mail:  technik@flensburg.dlrg.de

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Das Angebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG bzw. einem befreundeten Verein Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die keine entsprechende Mitgliedschaft nachweisen können, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen. Die genauen Konditionen können bei uns erfragt werden.

3. Teilnehmerbeitrag und Zahlungsweise

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten (bei Überweisung). Barzahlungen sind bei Lehrgangsbeginn zu entrichten.

Zahlungsmöglichkeiten:

1. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag vorab auf das Konto der DLRG Flensburg e.V.

Nord-Ostsee Sparkasse
Kto-Nr.: 261 610
BLZ : 217 500 00

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

2. Barzahlung bei Lehrgangsbeginn

3. Zahlung auf Rechnung (nur DLRG Gliederungen und befreundete Vereine)

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- € fällig.

Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).

Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:

  • mindestens 10 € bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und
  • 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

7. Fahrtkostenerstattung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

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